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Channel: Haftbefehl - Rechtslupe
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Polizeiliche Einlassung – und der erst anschließend beantragte Haftbefehl

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Es ist nicht als sachwidrig zu beurteilen, dass die Strafverfolgungsbehörden die Entscheidung, einen Haftbefehl zu beantragen, erst trafen, nachdem die Angeklagten Gelegenheit gehabt hatten, sich zur Sache einzulassen; eine bewusste Umgehung des Richtervorbehalts ist deshalb nicht ersichtlich. Im Übrigen bedeutet die aus Art. 104 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 … 

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