In einem aktuellen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Untersuchungsgefangenen gegen die Anordnung von Untersuchungshaft durch das Oberlandesgericht München stattgegeben und festgestellt, dass der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt ist, da die Ausführungen des Gerichts zum dringenden Tatverdacht die erforderliche Begründungstiefe vermissen ließen. Inbesondere bemängelte
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